Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Visualpin e.U.
Inh. Jürgen Hummer, Dipl.FW
Rheinstraße 2
6841 Mäder, Österreich
– im Folgenden Auftragnehmer –
Hinweis: Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 1 UGB; Verträge mit Konsumenten (§ 1 KSchG) werden ausdrücklich nicht begründet.
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen (AGB)
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Der Auftragnehmer erbringt kreative Agentur‑, Design‑ und Produktionsleistungen, die – je nach Projekt – als Werk‑ oder Dienstverträge im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB zu qualifizieren sind.
1.1.2 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung schriftlich anerkennt.
1.1.4 Der Auftragnehmer darf Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer erbringen; er bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner.
1.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.2.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Grafiken u. Ä. zeitgerecht, vollständig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
1.2.2 Werden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
1.2.3 Verzögert sich das Projekt infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten bzw. angemessenen Stundensätzen verrechnen.
Teil 2 – Leistungsarten
2.1 Druck‑ und Digitaldesign
- Konzeption und Erstellung von Layouts und Druckvorlagen (z. B. Broschüren, Plakate, Verpackungen) sowie digitalen Assets (z. B. Social‑Media‑Grafiken, Banner, E‑Books).
- Zwei Korrekturschleifen pro Deliverable sind im Angebotspreis enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.
- Farb‑ und Materialmuster dienen lediglich als Annäherung; geringfügige Abweichungen gelten nicht als Mangel.
2.2 Logodesign
- Entwicklung von Marken‑ und Unternehmenskennzeichen inklusive Stil‑ und Farbdefinition.
- Das finale Logo wird als Vektordatei (SVG, PDF) sowie in gängigen Pixelformaten bereitgestellt.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und territorial unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht; eine Übertragung der Urheberpersönlichkeitsrechte findet nicht statt.
2.3 Branding
- Erstellung von Corporate‑Design‑Richtlinien (z. B. Farbpaletten, Typografie, Bildwelten) sowie Anwendungsbeispiele.
- Zwei Review‑Runden inklusive; weitere Anpassungen werden separat vergütet.
- Umsetzung zusätzlicher Brand‑Assets (z. B. Geschäftsdrucksorten, Präsentationsvorlagen) erfolgt auf Basis separater Angebote.
2.4 3D‑Visualisierung
- Modellierung, Texturierung und Rendering von Produkten, Innen‑ oder Außenräumen.
- Bereitstellung von Bild‑ oder Video‑Renderings in vereinbarter Auflösung und Format.
- Render‑Rohdaten (z. B. 3D‑Modelle, Szenendateien) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
2.5 Fotografie
- Planung und Durchführung von Foto‑Shootings (Studio oder On‑Location).
- Die Auswahl und grundlegende Retusche einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Anzahl von Bildern ist im Preis enthalten; weitergehende Bildbearbeitung wird nach Aufwand verrechnet.
- Rohdaten (RAW‑Dateien) verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Teil 3 – Vergütung, Zahlungsbedingungen & Abnahme
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot; alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB (Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte) sowie Ersatz der notwendigen Betreibungskosten.
3.3 Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Übergabe schriftlich substantiierte Mängel rügt.
Teil 4 – Nutzungs‑ und Eigentumsrechte / Eigenwerbung
4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung räumt der Auftragnehmer lediglich ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht ein; erst danach erwirbt der Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung (Portfolio, Social Media, Wettbewerbe) auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und Arbeitsergebnisse abzubilden.
Teil 5 – Haftung, Gewährleistung, Verjährung
5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Gewährleistungs‑ und sonstige Ansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Abnahme; § 933a ABGB bleibt unberührt.
Teil 6 – Geheimhaltung & Datenschutz
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt‑werdenden Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
6.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO; der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenbereitstellung verantwortlich.
Teil 7 – Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Feldkirch/Vorarlberg).
7.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich bekanntgegeben; Widerspricht er nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.