Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Visualpin e.U.
Inh. Jürgen Hummer, Dipl.FW
Rheinstraße 2
6841 Mäder, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen Visualpin e.U., Inhaber Jürgen Hummer, Rheinstraße 2, 6841 Mäder (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten für Dienstleistungen und Werke in den Bereichen Grafikdesign, Branding, Fotografie, 3D-Visualisierung und verwandter Leistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Visualpin sind – sofern nicht anders angegeben – freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ausreichend) oder durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer bedienen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber allein verantwortlich.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragsdurchführung nötigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere stellt der Auftraggeber benötigte Logos, Texte, Bilder etc. in geeigneter Qualität bereit und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Bei erheblichen Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung kann Visualpin einen angemessenen Aufwandsersatz verlangen.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Visualpin erbringt die Leistungen nach den im Angebot definierten Spezifikationen kreativ und fachgerecht. Geringfügige künstlerische Gestaltungsabweichungen, die den Zweck nicht beeinträchtigen (z.B. leichte Farbabweichungen zwischen Monitor und Druck), stellen keinen Mangel dar. Nach Ablieferung der Entwürfe/Werke hat der Auftraggeber im Regelfall Anspruch auf zwei Korrekturschleifen pro Deliverable. Weitere Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden nach Aufwand gemäß vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.
Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, die im ursprünglichen Auftrag nicht abgedeckt waren, wird Visualpin den Auftraggeber hierauf hinweisen und ein Change Request bzw. Zusatzangebot vorlegen. Erst nach Freigabe solcher Änderungen werden diese umgesetzt.
5. Termine und Lieferfristen
Angegebene Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Visualpin bemüht sich jedoch, vereinbarte Deadlines einzuhalten. Wird Visualpin an der fristgerechten Leistungserbringung gehindert, etwa durch höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Mitarbeitern oder sonstige unvorhersehbare Umstände, wird dies dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Beide Parteien werden in solchen Fällen eine angemessene Fristverlängerung vereinbaren. Ist die Leistung auch innerhalb der verlängerten Frist aus Gründen, die Visualpin nicht zu vertreten hat (z.B. fortdauernde Mitwirkungsverzögerung des Auftraggebers), nicht erbringbar, kann Visualpin vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
6. Abnahme bei Werkleistungen
Sofern ein Auftrag als Werkvertrag ausgeführt wird (z.B. Erstellung eines Logos, fertig layoutierter Drucksorten etc.), ist der Auftraggeber zur Abnahme des Werkes verpflichtet, sobald Visualpin die Fertigstellung angezeigt hat. Kleine unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wird keine explizite Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erklärt, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen, sofern der Auftraggeber in diesem Zeitraum keine erheblichen Mängel schriftlich rügt.
7. Honorare, Preise und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart, werden Leistungen nach Tatsachenaufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Das aktuell gültige Stundensatzblatt ist Teil des Angebots. Pauschalhonorare gelten nur für den dort definierten Leistungsumfang. Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. USt., da Visualpin e.U. als Kleinunternehmer im Sinne § 6 Abs 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (sofern anwendbar; andernfalls wird die USt. ausgewiesen).
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei größeren Projekten kann Visualpin angemessene Teilzahlungen verlangen (z.B. 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% bei Fertigstellung). Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Visualpin behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Arbeit am Projekt auszusetzen, bis ausstehende Beträge beglichen sind.
8. Eigentums- und Nutzungsrechte
Alle Leistungen von Visualpin (z.B. Grafiken, Entwürfe, Fotos, Konzepte, Quellcode etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Visualpin. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den erbrachten Arbeiten im vereinbarten Umfang. Im Regelfall wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke übertragen. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Visualpin darf die erstellten Werke in branchenüblicher Weise signieren (z.B. kleiner Urhebervermerk im Impressum einer Website) und für Eigenwerbung nutzen (Portfolio, Referenzen), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
9. Haftung und Gewährleistung
Visualpin führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und nach aktuellem fachlichem Stand aus. Eine Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Bei gerechtfertigten Mängelrügen steht Visualpin das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung binnen angemessener Frist zu.
Für Schäden haftet Visualpin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Visualpin nur für Personenschäden. Für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden wird nicht gehaftet. Ebenso wenig haftet Visualpin für Fremdleistungen Dritter, die auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt wurden (z.B. Hostingprovider, Druckereien), sofern Visualpin hierbei nur als Vermittler tätig war.
Der Auftraggeber garantiert, dass er an allen zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Bilder, Logos etc.) die notwendigen Rechte besitzt. Sollte Visualpin aufgrund der Nutzung dieser Materialien von Dritten wegen Rechtsverletzungen (z.B. Urheber- oder Markenrechten) in Anspruch genommen werden, hält der Auftraggeber Visualpin schad- und klaglos.
10. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Auftraggeber ohne erheblichen Grund vom erteilten Auftrag zurück, so stellt Visualpin die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten in Rechnung. Darüberhinausgehende bereits verbindlich beauftragte Leistungen Dritter (z.B. Druckkosten, externe Dienstleistungen) sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Visualpin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wichtige Gründe vorliegen – z.B. wenn der Auftraggeber trotz Mahnung Zahlungen nicht leistet oder gegen Mitwirkungspflichten massiv verstößt. In einem solchen Fall bleiben die Ansprüche auf Vergütung für erbrachte Leistungen unberührt.
11. Vertraulichkeit
Visualpin und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Abschluss des Projekts bestehen. Visualpin ist berechtigt, vertrauliche Informationen an etwaige Subunternehmer weiterzugeben, sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist – diese werden ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.
12. Datenschutz
Visualpin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Kontaktdaten, Projektinformationen) ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Details sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website erläutert. Der Auftraggeber willigt ein, dass Visualpin die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten speichert. Ohne Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die nicht am Leistungsprozess beteiligt sind.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Feldkirch, Vorarlberg vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist in gegenseitigem Einvernehmen durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich AGB bedürfen der Schriftform.