Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Visualpin e.U.
Inh. Jürgen Hummer, Dipl.FW
Rheinstraße 2
6841 Mäder, Österreich

– im Folgenden Auftragnehmer
Hinweis: Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 1 UGB; Verträge mit Konsumenten (§ 1 KSchG) werden ausdrücklich nicht begründet.


Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen (AGB)

1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Der Auftragnehmer erbringt kreative Agentur‑, Design‑ und Produktions­leistungen, die – je nach Projekt – als Werk‑ oder Dienstverträge im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB zu qualifizieren sind.
1.1.2 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechts­geschäfte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts­bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertrags­bestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung schriftlich anerkennt.
1.1.4 Der Auftragnehmer darf Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer erbringen; er bleibt jedoch alleiniger Vertrags­partner.

1.2 Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

1.2.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Auftrags­durchführung erforderlichen Informationen, Daten, Grafiken u. Ä. zeitgerecht, vollständig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
1.2.2 Werden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftrags­verarbeitungs­vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
1.2.3 Verzögert sich das Projekt infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten bzw. angemessenen Stundensätzen verrechnen.


Teil 2 – Leistungsarten

2.1 Druck‑ und Digitaldesign

  • Konzeption und Erstellung von Layouts und Druck­vorlagen (z. B. Broschüren, Plakate, Verpackungen) sowie digitalen Assets (z. B. Social‑Media‑Grafiken, Banner, E‑Books).
  • Zwei Korrektur­schleifen pro Deliverable sind im Angebotspreis enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.
  • Farb‑ und Material­muster dienen lediglich als Annäherung; geringfügige Abweichungen gelten nicht als Mangel.

2.2 Logodesign

  • Entwicklung von Marken‑ und Unternehmens­kennzeichen inklusive Stil‑ und Farb­definition.
  • Das finale Logo wird als Vektor­datei (SVG, PDF) sowie in gängigen Pixel­formaten bereitgestellt.
  • Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und territorial unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht; eine Übertragung der Urheber­persönlichkeits­rechte findet nicht statt.

2.3 Branding

  • Erstellung von Corporate‑Design‑Richtlinien (z. B. Farbpaletten, Typografie, Bildwelten) sowie Anwendungs­beispiele.
  • Zwei Review‑Runden inklusive; weitere Anpassungen werden separat vergütet.
  • Umsetzung zusätzlicher Brand‑Assets (z. B. Geschäftsdrucksorten, Präsentations­vorlagen) erfolgt auf Basis separater Angebote.

2.4 3D‑Visualisierung

  • Modellierung, Texturierung und Rendering von Produkten, Innen‑ oder Außenräumen.
  • Bereitstellung von Bild‑ oder Video‑Renderings in vereinbarter Auflösung und Format.
  • Render‑Rohdaten (z. B. 3D‑Modelle, Szenen­dateien) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

2.5 Fotografie

  • Planung und Durchführung von Foto‑Shootings (Studio oder On‑Location).
  • Die Auswahl und grundlegende Retusche einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Anzahl von Bildern ist im Preis enthalten; weitergehende Bild­bearbeitung wird nach Aufwand verrechnet.
  • Rohdaten (RAW‑Dateien) verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

Teil 3 – Vergütung, Zahlungs­bedingungen & Abnahme

3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot; alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugs­zinsen nach § 456 UGB (Basis­zinssatz + 9,2 Prozentpunkte) sowie Ersatz der notwendigen Betreibungs­kosten.
3.3 Werk­leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Übergabe schriftlich substantiierte Mängel rügt.


Teil 4 – Nutzungs‑ und Eigentums­rechte / Eigenwerbung

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung räumt der Auftragnehmer lediglich ein einfaches, widerrufliches Nutzungs­recht ein; erst danach erwirbt der Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Nutzungs­recht.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung (Portfolio, Social Media, Wettbewerbe) auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und Arbeits­ergebnisse abzubilden.


Teil 5 – Haftung, Gewährleistung, Verjährung

5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungs­gesetz).
5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Gewährleistungs‑ und sonstige Ansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Abnahme; § 933a ABGB bleibt unberührt.


Teil 6 – Geheimhaltung & Datenschutz

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt‑werdenden Geschäfts‑ und Betriebs­geheimnisse vertraulich zu behandeln.
6.2 Die Verarbeitung personen­bezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO; der Auftraggeber bleibt für die Recht­mäßigkeit der Daten­bereitstellung verantwortlich.


Teil 7 – Schluss­bestimmungen

7.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
7.2 Ausschließlicher Gerichts­stand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Feldkirch/Vorarlberg).
7.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkraft­treten schriftlich bekanntgegeben; Widerspricht er nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.